Kontakt

Adresse

Alter Markt 7/2
5020 Salzburg

Telefon

Telefax +43 662 848 415

Öffnungszeiten

MO–DO: 8:30 – 17:00
FR: 8:30 – 14:00

So gelangen Sie zu uns

Unsere Kanzlei liegt im Herzen der Salzburger Altstadt. Am besten sind wir daher mit den öffentlichen Verkehrsmitteln über die O-Bus-Haltestellen Rathaus, Ferdinand-Hanusch-Platz oder Mozartsteg zu erreichen.

Gebührenpflichtige Parkmöglichkeiten

  • Contipark Altstadtgarage, Zufahrt Hildmannplatz, Ausgang Toscaninihof
  • Rot-Kreuz-Parkplatz, Franz Josef Kai 10
  • Contipark Basteigasse
  • Parkplatz Barmherzige Brüder, Kajetanerplatz 1

Den Eingang zu unserer Kanzlei finden Sie im Haus zwischen Juwelier Koppenwallner und dem Modegeschäft Aigner. Unser Büro befindet sich im zweiten Stockwerk. Sollte es für Sie nicht möglich sein, uns in unseren Räumlichkeiten zu besuchen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir finden eine Lösung.

Wir sind gerne für Sie da

Vertrauensvolle Betreuung garantiert

Unser Ziel ist es, unsere Mandantinnen und Mandanten umfassend und bestmöglich auf Basis gegenseitigen Vertrauens zu betreuen – und das von der ersten unverbindlichen Kontaktaufnahme an, bei der wir allfällige Unklarheiten gerne mit Ihnen besprechen. Bitte nutzen Sie dazu die oben angeführten Kontaktmöglichkeiten. Ihre Angelegenheit wird dann schnellstmöglich bearbeitet.
Sie können Besprechungstermine mit uns jederzeit und auch kurzfristig vereinbaren. Neben persönlichen Gesprächen in unserer Kanzlei sind selbstverständlich auch Telefonate oder Videocalls möglich.

Eine erste Besprechung der Angelegenheit soll beiden Seiten die Möglichkeiten geben, gemeinsam die Möglichkeiten einer Rechtsvertretung oder Rechtsberatung durch unsere Kanzlei zu eruieren. Sollten wir, aus welchen Gründen auch immer, nicht von Ihnen beauftragt werden, fallen für eine Erstbesprechung ohne Rechtsberatung keine Kosten an.

Wir legen großen Wert auf eine faire und nachvollziehbare Honorargestaltung. Unser Honorar richtet sich dabei grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) und den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK). Nach Möglichkeit können wir mit Ihnen jedoch auch Zeit- oder Pauschalhonorare vereinbaren. In einer ersten unverbindlichen Beratung beurteilen wir die Möglichkeiten und Chancen für rechtliche Schritte und informieren Sie über die damit verbundenen Kosten.

Sie haben eine aufrechte Rechtsschutzversicherung? Gerne überprüfen wir im Vorfeld, ob die Kosten für unser Tätigwerden von Ihrer Versicherung übernommen werden. Bitte teilen Sie uns dazu am besten bei der ersten Kontaktaufnahme die Daten Ihres Versicherungsvertrages mit.